Was als LV-Batterie gilt
Der Batteriepass gilt für Batterien für leichte Verkehrsmittel. Was die Verordnung darunter versteht, von E-Bikes und E-Scootern bis zu E-Mopeds, und wo die Grenze zu anderen Kategorien verläuft.
Die Definition
Artikel 3 der Batterieverordnung definiert eine LV-Batterie als Batterie, die gekapselt ist, höchstens 25 kg wiegt und speziell dafür ausgelegt ist, Radfahrzeuge, die allein mit einem Elektromotor oder mit einer Kombination aus Motor und menschlicher Kraft angetrieben werden können, mit Strom für die Traktion zu versorgen. Typgenehmigte Fahrzeuge der Klasse L sind eingeschlossen, es sei denn, die Batterie gilt als Elektrofahrzeugbatterie.
Drei Dinge entscheiden also: Die Batterie treibt das Fahrzeug an, das Fahrzeug fährt auf Rädern, und die Batterie wiegt höchstens 25 kg.
Welche Fahrzeuge
Die Erwägungsgründe nennen E-Bikes und E-Scooter als Beispiele. In der Praxis erfasst die Definition:
E-Bikes und Pedelecs, bei denen der Motor das Treten unterstützt
E-Lastenräder
S-Pedelecs und E-Mopeds, die als Fahrzeuge der Klasse L typgenehmigt sind
E-Scooter
Leichte E-Motorräder, solange die Batterie höchstens 25 kg wiegt
Die Verordnung enthält keine Liste von Fahrzeugen. Bei allem anderen auf Rädern, das von einer Batterie angetrieben wird, etwa einem E-Skateboard oder einem selbstbalancierenden Board, prüfen Sie das Produkt anhand der Definition. Laut den Erwägungsgründen sind Batterien, die Schienenfahrzeuge, Boote, Luftfahrzeuge oder nicht für den Straßenverkehr bestimmte Maschinen antreiben, Industriebatterien.
Die 25-kg-Grenze
Es zählt das Gewicht der Batterie, nicht das des Fahrzeugs. Eine Batterie mit mehr als 25 kg, die ein Fahrzeug der Klasse L antreibt, etwa ein schwereres E-Motorrad, ist eine Elektrofahrzeugbatterie. Sie braucht ab demselben Datum einen Pass, einige andere Regeln unterscheiden sich aber.
Eine leichte Batterie wird auch nicht zur Gerätebatterie. Gerätebatterien wiegen höchstens 5 kg, ihre Definition schließt LV-Batterien aber aus. Ein E-Scooter-Akku mit 3 kg ist deshalb weiterhin eine LV-Batterie und braucht weiterhin einen Pass.
Batterien am Rad, die keine LV-Batterien sind
Es zählt nur die Batterie, die das Fahrzeug antreibt. Eine kleine Batterie für Licht, Display, Alarmanlage oder GPS-Tracker ist in der Regel eine Gerätebatterie. Ab dem 18. Februar 2027 braucht sie einen QR-Code, aber keinen Pass.
Eine Batterie oder zwei
Der Pass gehört zur fertigen Batterie: dem funktionsfähigen Produkt mit seinem Batteriemanagementsystem, nicht zu den Zellen oder Modulen darin. Laut den FAQ der Kommission bilden Packs, die sich ein Batteriemanagementsystem teilen und nur zusammen funktionieren, eine Batterie mit einem Pass. Packs, die jeweils für sich funktionieren, etwa ein Zweitakku oder ein Range Extender, sind getrennte Batterien mit jeweils einem eigenen Pass.
Umbausätze und DIY-Packs
Eine Batterie in einem Umbausatz, der ein normales Fahrrad zum E-Bike macht, ist dafür ausgelegt, es anzutreiben. Sie ist also eine LV-Batterie wie jede andere.
Zellen und Module, die als Komponenten für eine Batterie verkauft werden, die in der EU fertiggestellt wird, brauchen selbst keinen Pass; das Unternehmen, das die Batterie fertigstellt, stellt ihn bereit. Die FAQ der Kommission nennen eine Ausnahme: Zellen oder Module, die als Bausatz zum Selbstbau in Verkehr gebracht werden, den Endnutzer mit allgemein verfügbaren Werkzeugen zusammenbauen können.
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