Die übrigen Batterieregeln
Der Pass ist eine Pflicht unter mehreren. Was die Batterieverordnung sonst von dem verlangt, der einen E-Bike- oder E-Scooter-Akku in der EU in Verkehr bringt, und seit wann.
Diese Seite behandelt die Batterie. Für das E-Bike oder den E-Scooter selbst gelten eigene Produktvorschriften.
Konformität und CE-Kennzeichnung, seit dem 18. August 2024
Die Konformitätsbewertung durchführen. Für LV-Batterien ist das meist die interne Fertigungskontrolle (Modul A), ohne notifizierte Stelle
Die technischen Unterlagen erstellen: eine Beschreibung der Batterie, Zeichnungen, die angewandten Normen, Berechnungen, Prüfberichte und ein Muster des Etiketts
Für jedes Batteriemodell eine EU-Konformitätserklärung ausstellen
Auf jeder Batterie die CE-Kennzeichnung anbringen
Die Unterlagen und die Erklärung 10 Jahre lang nach dem Inverkehrbringen der letzten Batterie des Modells aufbewahren
Auf der Batterie
Das Modell und eine Chargen- oder Seriennummer
Name oder Marke und Postanschrift des Erzeugers sowie, falls vorhanden, Website und E-Mail-Adresse
Bei importierten Batterien zusätzlich Name und Anschrift des Importeurs
Anleitung und Sicherheitsinformationen in einer Sprache, die Endnutzer im Verkaufsland verstehen
Die durchgestrichene Mülltonne für die getrennte Sammlung, seit dem 18. August 2025
Der QR-Code, der den Pass öffnet, ab dem 18. Februar 2027
Ein Etikett mit der Kapazität und weiteren allgemeinen Angaben folgt 18 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt der Kommission zu Etiketten, den sie noch nicht erlassen hat.
Leistung, Haltbarkeit und Alterungszustand
Seit dem 18. August 2024 muss jeder LV-Batterie ein Dokument mit ihren elektrochemischen Leistungs- und Haltbarkeitswerten beiliegen (Artikel 10 und Anhang IV). Ihr Batteriemanagementsystem muss aktuelle Daten zu Alterungszustand und Lebensdauer enthalten, mit Lesezugriff für Käufer und unabhängige Wirtschaftsakteure (Artikel 14). Mindestwerte für die Leistung von LV-Batterien folgen frühestens ab dem 18. August 2028.
Stoffe
Zusätzlich zu den Beschränkungen nach REACH begrenzt Anhang I Stoffe in Batterien. Quecksilber etwa darf in keiner Batterie 0,0005 Gewichtsprozent überschreiten.
Herstellerregistrierung und Rücknahme, seit dem 18. August 2025
Die Regeln zur erweiterten Herstellerverantwortung gelten seit dem 18. August 2025. In jedem Mitgliedstaat ist Hersteller, wer eine Batterie dort erstmals auf dem Markt bereitstellt, auch Batterien in E-Bikes und E-Scootern. Das kann die Marke sein, der Importeur oder ein Unternehmen, das Batterien aus einem anderen Mitgliedstaat hereinbringt.
Sich in jedem Mitgliedstaat als Hersteller registrieren, in dem Sie Batterien erstmals bereitstellen. Ohne Registrierung dürfen Sie sie dort nicht verkaufen
Sammlung, Transport und Behandlung von Altbatterien finanzieren, allein oder über eine Organisation für Herstellerverantwortung
LV-Altbatterien unabhängig von ihrer Marke kostenlos zurücknehmen, über ein Rücknahmesystem mit Sammelstellen
Endnutzer am Verkaufsort und online informieren, wie sie Abfall vermeiden, wo sie Batterien abgeben können und was die Symbole bedeuten
Sie verkaufen direkt an Endnutzer in einem Mitgliedstaat, in dem Sie nicht niedergelassen sind? Dann dort einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen
Jeder Mitgliedstaat führt ein eigenes Herstellerregister mit eigenem Verfahren.
Austauschbarkeit und Ersatzteile, ab dem 18. Februar 2027
Bei Produkten mit LV-Batterien müssen unabhängige Fachleute die Batterie und ihre Zellen entfernen und austauschen können, und die Batterien müssen fünf Jahre lang als Ersatzteile erhältlich bleiben. Details stehen im Leitfaden zu Ersatz- und Austauschakkus.
Sorgfaltspflicht, nur für große Unternehmen
Die Sorgfaltspflicht für Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel beginnt am 18. August 2027 und gilt nur für Unternehmen mit mindestens 40 Millionen Euro Nettoumsatz oder als Teil einer Gruppe darüber. Eine vorläufige EU-Einigung würde die Schwelle auf 200 Millionen Euro anheben.
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Mehr zum Batteriepass
Der Batteriepass
Was er ist, welche Akkus einen brauchen und was drinsteht.
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Die Termine für LV-Batterien, von 2024 bis 2036.
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Was Sie bei Ihrem Pack- oder Zelllieferanten anfordern sollten, pro Modell und pro Akku.
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E-Bikes, E-Scooter, E-Mopeds und die 25-kg-Grenze: welche Akkus einen Pass brauchen.
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