Batteriepässe einrichten
Was es braucht, damit jeder Akku einen funktionierenden Pass hat, und was jedes Passsystem leisten muss, egal wer es baut oder betreibt.
Die Schritte
Jedem Akku eine eindeutige Kennung nach der Normenreihe ISO/IEC 15459 geben. Sie können Kennungen selbst erzeugen, mit einer der Möglichkeiten aus diesen Normen, oder einen kommerziellen Dienst nutzen
Die Modelldaten und die Daten jedes Akkus sammeln, meist von Ihrem Lieferanten
Für jeden Akku einen Pass veröffentlichen, gehostet von Ihnen selbst oder von einem Wirtschaftsakteur, den Sie schriftlich ermächtigen
Auf jedem Akku einen QR-Code anbringen, der auf seine Kennung verweist und den Pass öffnet
Jede Kennung in das EU-Register für digitale Produktpässe hochladen
Den Pass aktuell halten, solange der Akku in Gebrauch ist
Das EU-Register
Nach Artikel 77 Absatz 10 muss das Unternehmen, das die Batterie in Verkehr bringt, ihre eindeutige Kennung in das Register hochladen, das unter der Ökodesign-Verordnung eingerichtet wurde. Das Register öffnete am 20. Juli 2026. Es erfasst Registrierungen und Metadaten; die Pässe selbst hostet es nicht.
Ein Unternehmen weist seine Identität mit einem qualifizierten elektronischen Siegel oder einer qualifizierten elektronischen Attributsbescheinigung nach. Einzelunternehmer können auch eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine eID mit Sicherheitsniveau „hoch“ nutzen
Die Verifizierung gilt so lange wie das verwendete Mittel, höchstens aber drei Jahre
Die Registrierung funktioniert über eine API, manuell oder als Sammel-Upload von Pässen, die aus Ihrem eigenen System exportiert wurden
Anders als bei anderen Produktpässen kommt die Registrierung des Batteriepasses nicht in die Zollanmeldung
Was jedes Passsystem leisten muss
Die Artikel 77 und 78 legen die Anforderungen fest, egal wer das System baut oder betreibt:
Offene Standards und ein interoperables, maschinenlesbares, strukturiertes und durchsuchbares Format, übertragbar ohne Bindung an einen Anbieter
Kostenloser Zugang für Verbraucher, Wirtschaftsakteure und andere, je nach ihren Zugangsrechten
Zugriffsstufen: öffentliche Daten für alle, geschützte Daten für Berechtigte, Prüfergebnisse für Behörden
Nur befugte Stellen können Daten hinzufügen oder ändern, und Echtheit, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten sind gewährleistet
Ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz sowie Schutz vor Betrug
Der Pass bleibt verfügbar, auch wenn das verantwortliche Unternehmen seine Tätigkeit einstellt oder die EU verlässt, bis der Akku recycelt ist
Ein Wirtschaftsakteur, der die Daten für Sie speichert, darf sie nicht verkaufen, weiterverwenden oder über diesen Dienst hinaus verarbeiten
Die Verordnung schreibt keine Technologie vor. Laut den FAQ der Kommission ist Blockchain erlaubt, aber nicht erforderlich.
Aktuell halten
Daten, die sich mit der Nutzung ändern, etwa der Alterungszustand, müssen mindestens dann aktualisiert werden, wenn sich der Status der Batterie ändert oder eine Änderung erwogen wird, zum Beispiel vor einer Wiederaufarbeitung, Umnutzung oder dem Recycling. Bei einem E-Bike-Akku ohne Datenverbindung halten die FAQ der Kommission eine Aktualisierung für angemessen, wenn der Akku zur Wartung kommt.
Text, der nicht sprachneutral ist, muss in einer Sprache vorliegen, die Endnutzer im Verkaufsland leicht verstehen.
Selbst, über den Lieferanten oder mit einem Dienst
Sie können die Pässe selbst betreiben, sie von Ihrem Lieferanten verwalten lassen oder einen Dienstleister nutzen. In jedem Fall bleibt das Unternehmen, das die Batterie in Verkehr bringt, für die Daten verantwortlich und registriert sie. Die Batterieverordnung regelt Anbieter von Passdiensten nicht; was sie für Sie tun, hängt also von Ihrem Vertrag ab.
Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten:
Können wir alle Pässe in einem offenen Format exportieren und anderswohin mitnehmen?
Was passiert mit den Pässen, wenn Sie oder wir den Betrieb einstellen?
Wer kann die geschützten Teile sehen, und wie werden sie gesichert?
Wie kommen die Kennungen unter unserem verifizierten Konto in das EU-Register?
Welches Kennungsschema und welches Datenmodell verwenden Sie?
Betrifft das Ihre Akkus?
Beantworten Sie bis zu fünf Fragen und sehen Sie, ob Sie Pässe brauchen und wer sie bereitstellen muss.
Quellen
Verordnung (EU) 2023/1542, konsolidierte Fassung vom 13. August 2026
Europäische Kommission, Fragen und Antworten zum Batteriepass
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission zum Register für digitale Produktpässe
Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign), Artikel 13 zum Register für Produktpässe
Mehr zum Batteriepass
QR-Code und Etikett
Der QR-Code, die eindeutige Kennung und die übrigen Kennzeichnungen auf dem Akku.
Lesen →Was drinsteht
Jede Angabe aus Anhang XIII, nach Zugriffsberechtigten, und was warten kann.
Lesen →Daten vom Lieferanten bekommen
Was Sie bei Ihrem Pack- oder Zelllieferanten anfordern sollten, pro Modell und pro Akku.
Lesen →Akkus im Lagerbestand
Was der 18. Februar 2027 für Akkus in Ihrem Lager, bei Händlern und unterwegs bedeutet.
Lesen →Zeitplan
Die Termine für LV-Batterien, von 2024 bis 2036.
Lesen →
Machen Sie Ihre Pässe startklar
Tragen Sie sich in die Warteliste ein, und wir schreiben Ihnen, sobald der Early Access startet.