Öffentlich: jeder, der den QR-Code scannt

  • Name, Handelsname oder Marke des Erzeugers, Postanschrift und Website oder E-Mail

  • Batteriekategorie und Identifizierung: Modell und Serien- oder Chargennummer

  • Die eindeutige Kennung des Akkus und wer den Pass registriert und für ihn verantwortlich ist, etwa der Importeur

  • Ort und Datum (Monat und Jahr) der Herstellung

  • Gewicht, Kapazität und Chemie

  • Gefährliche Stoffe außer Quecksilber, Cadmium und Blei sowie kritische Rohstoffe über 0,1 %

  • Geeignetes Löschmittel

  • Materialzusammensetzung

  • Bemessungskapazität; Mindest-, Nenn- und Höchstspannung; ursprüngliche Leistungsfähigkeit und ihre Grenzen

  • Erwartete Lebensdauer in Zyklen und der zugrunde liegende Referenztest, der Temperaturbereich, den der Akku außer Betrieb aushält, die Garantiezeit, falls es eine gibt, Round-Trip-Wirkungsgrad zu Beginn und bei 50 % der Lebensdauer in Zyklen, Innenwiderstand von Zellen und Pack sowie die C-Rate des Zyklentests

  • Anteil erneuerbarer Inhaltsstoffe

  • Das Symbol für getrennte Sammlung und, wo zutreffend, die Kennzeichnung für Cadmium und Blei

  • Die EU-Konformitätserklärung

  • Informationen zu Abfall: wie der Akku länger hält und Abfall vermieden wird, die Rolle der Nutzer bei der getrennten Sammlung, wo er abgegeben werden kann, wie ein Lithium-Altakku sicher gehandhabt wird, was die Etiketten und Symbole bedeuten und wie seine Stoffe auf Gesundheit und Umwelt wirken

Der Leitfaden der Kommission fragt Materialzusammensetzung und Bemessungskapazität nicht ein zweites Mal ab: Chemie, Stoffe und Kapazität oben decken sie ab. Omnibus VIII, noch in Verhandlung, würde die gefährlichen Stoffe auf eine festgelegte Gruppe besorgniserregender Stoffe mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent eingrenzen.

Später: CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteil und Sorgfaltspflicht

  • CO₂-Fußabdruck: für LV-Batterien frühestens ab dem 18. August 2028, oder 18 Monate nach Inkrafttreten der detaillierten Regeln der Kommission, wenn das später ist. Eine Leistungsklasse folgt ab dem 18. Februar 2030 und ein Höchstwert ab dem 18. August 2031, jeweils frühestens

  • Dokumentation des Rezyklatanteils: für LV-Batterien ab dem 18. August 2033

  • Verantwortungsvolle Beschaffung aus dem Bericht zur Sorgfaltspflicht: ab dem 18. August 2027, und nur für Unternehmen mit mindestens 40 Millionen Euro Nettoumsatz oder als Teil einer Gruppe darüber. Eine vorläufige EU-Einigung würde die Schwelle auf 200 Millionen Euro anheben.

Der Leitfaden der Kommission vom August 2026 bestätigt, dass diese Datenpunkte ab Februar 2027 nicht ausgefüllt werden.

Für Berechtigte

Etwa Reparaturbetriebe, Wiederaufarbeiter, Second-Life-Betreiber und Recycler. Ein am 19. Oktober 2026 veröffentlichter Entwurf legt fest, wer berechtigt ist; Rückmeldungen sind bis zum 16. November 2026 möglich. Zum Batteriemodell sehen sie:

  • Detaillierte Zusammensetzung, einschließlich der Materialien von Kathode, Anode und Elektrolyt

  • Teilenummern und Bezugsquellen für Ersatzteile

  • Demontageinformationen: Explosionszeichnungen, Demontageschritte, Befestigungen, Werkzeuge sowie Anzahl und Anordnung der Zellen

  • Sicherheitsmaßnahmen

Und zum einzelnen Akku, den der Entwurf dem Käufer des Akkus und seinen Beauftragten öffnet:

  • Leistungs- und Haltbarkeitswerte beim Inverkehrbringen und bei jeder Statusänderung: Kapazität und Kapazitätsverlust, Leistung und Leistungsverlust, Innenwiderstand und sein Anstieg, Round-Trip-Wirkungsgrad und sein Rückgang, soweit zutreffend, sowie die erwartete Lebensdauer in Zyklen und Kalenderjahren

  • Alterungszustand: die Restkapazität und die Entwicklung der Selbstentladung sowie, wo möglich, die verbleibende Leistungsfähigkeit, der verbleibende Round-Trip-Wirkungsgrad und der ohmsche Widerstand

  • Status: original, umgenutzt, wiederverwendet, wiederaufgearbeitet oder Abfall

  • Nutzungsdaten, etwa Ladezyklen, negative Ereignisse wie Unfälle, Temperatur und Ladezustand

Für Behörden

Notifizierte Stellen, Marktüberwachungsbehörden und die Europäische Kommission sehen zusätzlich die Ergebnisse der Prüfberichte, die die Konformität belegen.

Modelldaten und Akkudaten

Der größte Teil des Passes beschreibt das Batteriemodell und ist für jeden Akku dieses Modells gleich. Seriennummer, Status, Alterungszustand und Nutzungsdaten gehören zum einzelnen Akku. Deshalb braucht jeder Akku einen eigenen Pass, nicht jedes Modell.

Woher der Alterungszustand kommt

Seit dem 18. August 2024 müssen LV-Batterien aktuelle Daten zu Alterungszustand und Lebensdauer in ihrem Batteriemanagementsystem halten, mit Lesezugriff für Käufer und unabhängige Wirtschaftsakteure. Diese Daten speisen den Alterungszustand im Pass.

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