Was im Batteriepass steht
Anhang XIII der Batterieverordnung listet die Inhalte auf, getrennt danach, wer sie sehen darf. Hier ist diese Liste für eine Batterie für leichte Verkehrsmittel, und was warten kann.
Von David Blok, Blok Consulting BV · Mit der Verordnung abgeglichen am
Öffentlich: jeder, der den QR-Code scannt
Name, Handelsname oder Marke des Erzeugers, Postanschrift und Website oder E-Mail
Batteriekategorie und Identifizierung: Modell und Serien- oder Chargennummer
Die eindeutige Kennung des Akkus und wer den Pass registriert und für ihn verantwortlich ist, etwa der Importeur
Ort und Datum (Monat und Jahr) der Herstellung
Gewicht, Kapazität und Chemie
Gefährliche Stoffe außer Quecksilber, Cadmium und Blei sowie kritische Rohstoffe über 0,1 %
Geeignetes Löschmittel
Materialzusammensetzung
Bemessungskapazität; Mindest-, Nenn- und Höchstspannung; ursprüngliche Leistungsfähigkeit und ihre Grenzen
Erwartete Lebensdauer in Zyklen und der zugrunde liegende Referenztest, der Temperaturbereich, den der Akku außer Betrieb aushält, die Garantiezeit, falls es eine gibt, Round-Trip-Wirkungsgrad zu Beginn und bei 50 % der Lebensdauer in Zyklen, Innenwiderstand von Zellen und Pack sowie die C-Rate des Zyklentests
Anteil erneuerbarer Inhaltsstoffe
Das Symbol für getrennte Sammlung und, wo zutreffend, die Kennzeichnung für Cadmium und Blei
Die EU-Konformitätserklärung
Informationen zu Abfall: wie der Akku länger hält und Abfall vermieden wird, die Rolle der Nutzer bei der getrennten Sammlung, wo er abgegeben werden kann, wie ein Lithium-Altakku sicher gehandhabt wird, was die Etiketten und Symbole bedeuten und wie seine Stoffe auf Gesundheit und Umwelt wirken
Der Leitfaden der Kommission fragt Materialzusammensetzung und Bemessungskapazität nicht ein zweites Mal ab: Chemie, Stoffe und Kapazität oben decken sie ab. Omnibus VIII, noch in Verhandlung, würde die gefährlichen Stoffe auf eine festgelegte Gruppe besorgniserregender Stoffe mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent eingrenzen.
Später: CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteil und Sorgfaltspflicht
CO₂-Fußabdruck: für LV-Batterien frühestens ab dem 18. August 2028, oder 18 Monate nach Inkrafttreten der detaillierten Regeln der Kommission, wenn das später ist. Eine Leistungsklasse folgt ab dem 18. Februar 2030 und ein Höchstwert ab dem 18. August 2031, jeweils frühestens
Dokumentation des Rezyklatanteils: für LV-Batterien ab dem 18. August 2033
Verantwortungsvolle Beschaffung aus dem Bericht zur Sorgfaltspflicht: ab dem 18. August 2027, und nur für Unternehmen mit mindestens 40 Millionen Euro Nettoumsatz oder als Teil einer Gruppe darüber. Eine vorläufige EU-Einigung würde die Schwelle auf 200 Millionen Euro anheben.
Der Leitfaden der Kommission vom August 2026 bestätigt, dass diese Datenpunkte ab Februar 2027 nicht ausgefüllt werden.
Für Berechtigte
Etwa Reparaturbetriebe, Wiederaufarbeiter, Second-Life-Betreiber und Recycler. Ein am 19. Oktober 2026 veröffentlichter Entwurf legt fest, wer berechtigt ist; Rückmeldungen sind bis zum 16. November 2026 möglich. Zum Batteriemodell sehen sie:
Detaillierte Zusammensetzung, einschließlich der Materialien von Kathode, Anode und Elektrolyt
Teilenummern und Bezugsquellen für Ersatzteile
Demontageinformationen: Explosionszeichnungen, Demontageschritte, Befestigungen, Werkzeuge sowie Anzahl und Anordnung der Zellen
Sicherheitsmaßnahmen
Und zum einzelnen Akku, den der Entwurf dem Käufer des Akkus und seinen Beauftragten öffnet:
Leistungs- und Haltbarkeitswerte beim Inverkehrbringen und bei jeder Statusänderung: Kapazität und Kapazitätsverlust, Leistung und Leistungsverlust, Innenwiderstand und sein Anstieg, Round-Trip-Wirkungsgrad und sein Rückgang, soweit zutreffend, sowie die erwartete Lebensdauer in Zyklen und Kalenderjahren
Alterungszustand: die Restkapazität und die Entwicklung der Selbstentladung sowie, wo möglich, die verbleibende Leistungsfähigkeit, der verbleibende Round-Trip-Wirkungsgrad und der ohmsche Widerstand
Status: original, umgenutzt, wiederverwendet, wiederaufgearbeitet oder Abfall
Nutzungsdaten, etwa Ladezyklen, negative Ereignisse wie Unfälle, Temperatur und Ladezustand
Für Behörden
Notifizierte Stellen, Marktüberwachungsbehörden und die Europäische Kommission sehen zusätzlich die Ergebnisse der Prüfberichte, die die Konformität belegen.
Modelldaten und Akkudaten
Der größte Teil des Passes beschreibt das Batteriemodell und ist für jeden Akku dieses Modells gleich. Seriennummer, Status, Alterungszustand und Nutzungsdaten gehören zum einzelnen Akku. Deshalb braucht jeder Akku einen eigenen Pass, nicht jedes Modell.
Woher der Alterungszustand kommt
Seit dem 18. August 2024 müssen LV-Batterien aktuelle Daten zu Alterungszustand und Lebensdauer in ihrem Batteriemanagementsystem halten, mit Lesezugriff für Käufer und unabhängige Wirtschaftsakteure. Diese Daten speisen den Alterungszustand im Pass.
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